Skilanglauf / Thema 12
Schuhe und Bindungen
FIS · 2026 / 2027Kurz erklärt
Handelsübliche Ausrüstung · Keine künstliche Hilfe
Handelsübliche Ausrüstung
Schuhe und Bindungen müssen handelsüblich sein. Material und Bauweise sind nicht gesondert beschränkt, müssen jedoch den allgemeinen Sicherheits- und Fairnessanforderungen entsprechen.
Keine künstliche Hilfe
Ausrüstung darf keine Fremdenergie liefern, den natürlichen Abstoß künstlich verstärken oder Bedingungen für andere verschlechtern. Der Athlet bleibt für regelkonforme, funktionsfähige Ausrüstung verantwortlich.
Unabhängige Erklärungen und Übersetzungen, keine offiziellen Veröffentlichungen der Verbände. Quellen: ICR = sportliche Wettkampfregeln; Equipment = technische Ausrüstungsvorschriften. Die Zahlen beziehen sich auf Seiten im PDF-Anzeigeprogramm. Themennummern sind redaktionell. Dieser Leitfaden verbindet die bereitgestellten FIS-Langlaufregeln mit den Ausrüstungsvorschriften für Langlauf. Er behandelt Rennen auf Schnee, nicht Skispringen, Nordische Kombination oder Rollski.
Quellen und Vorgehen ↗
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