Tennis / Regel 8–10

Matchbeginn und Seitenwechsel

ITF · 2026
Kurz erklärt

Aufschläger und Rückschläger, die Auslosung vor dem Spiel und die Zeitpunkte des Seitenwechsels.

Auf dieser SeiteRegel 8 — Aufschläger und RückschlägerRegel 9 — Wahl vor dem EinschlagenRegel 9, Fall 1 — Unterbrochenes EinschlagenRegel 10 — Seitenwechsel

Regel 8 — Aufschläger und Rückschläger

Die Spieler oder Teams stehen auf gegenüberliegenden Netzseiten. Der Aufschläger bringt den Ball für den 1. Punkt ins Spiel; der Rückschläger ist bereit, diesen Aufschlag zurückzuspielen.

Der Rückschläger darf überall auf seiner Netzseite stehen, innerhalb oder außerhalb der Platzlinien. Er muss nicht innerhalb des markierten Platzes beginnen.

Regel 9 — Wahl vor dem Einschlagen

Vor dem Einschlagen entscheidet eine Auslosung, wer die Platzseite sowie Aufschlag oder Rückschlag im Eröffnungsspiel wählen darf. Der Gewinner hat die folgenden Möglichkeiten.

  • Er kann Aufschlag oder Rückschlag im 1. Spiel wählen; der Gegner wählt dann die Anfangsseite.
  • Er kann die Anfangsseite wählen; der Gegner wählt dann Aufschlag oder Rückschlag im 1. Spiel.
  • Er kann verlangen, dass der Gegner eine dieser Entscheidungen trifft.

Regel 9, Fall 1 — Unterbrochenes Einschlagen

Wird das Einschlagen unterbrochen und verlassen die Spieler den Platz, dürfen beide Spieler oder Teams ihre Wahl neu treffen. Das ursprüngliche Losergebnis bestimmt weiterhin, wer wählen darf; es wird nicht neu ausgelost.

Regel 10 — Seitenwechsel

Nach dem 1., 3. und jedem weiteren ungeraden Spiel eines Satzes werden die Seiten gewechselt. Auch nach einem Satz wird gewechselt, außer dieser hatte insgesamt eine gerade Spielzahl; dann erfolgt der Wechsel nach dem 1. Spiel des nächsten Satzes.

Während eines Tie-Breaks wird nach jeweils 6 Punkten gewechselt. Anhang VI enthält gesondert zugelassene Alternativverfahren.

Unabhängige Erklärungen und Übersetzungen, keine offiziellen Veröffentlichungen der Verbände. Grundlage ist das bereitgestellte Dokument ITF Rules of Tennis 2026. Turnierbestimmungen und zugelassene Alternativen können besondere Bedingungen vorsehen; diese werden gesondert gekennzeichnet.
Quellen und Vorgehen ↗