Snowboarden / Thema 18

Rückenschutz und verbotene Hilfsmittel

FIS · 2026 / 2027
Kurz erklärt

Ein Rückenprotektor ist im Snowboardcross nach der vorliegenden Ausrüstungsvorgabe Pflicht. Er darf keinen aerodynamischen Vorteil verschaffen: Er soll schützen und nicht die Geschwindigkeit steigern. Das Snowboardkapitel schreibt dieselbe allgemeine Rückenprotektorpflicht nicht für sämtliche anderen Disziplinen vor.

Auf dieser SeiteDie RegelIn der Praxis

Die Regel

Ein Rückenprotektor ist im Snowboardcross nach der vorliegenden Ausrüstungsvorgabe Pflicht. Er darf keinen aerodynamischen Vorteil verschaffen: Er soll schützen und nicht die Geschwindigkeit steigern. Das Snowboardkapitel schreibt dieselbe allgemeine Rückenprotektorpflicht nicht für sämtliche anderen Disziplinen vor.

In der Praxis

Handschuhe sind erlaubt, andere Gegenstände an den Händen sowie Stöcke oder Geräte zur zusätzlichen Gleichgewichts- oder Geschwindigkeitssteuerung dagegen nicht. Übertrage die gesonderten Skicross-Maße oder Airbagvorgaben nicht auf Snowboard: Die Disziplinen haben unterschiedliche Ausrüstungsvorschriften.

Unabhängige Erklärungen und Übersetzungen, keine offiziellen Veröffentlichungen der Verbände. Quellen: ICR = sportliche Wettkampfregeln; Equipment = technische Ausrüstungsvorschriften. Die Zahlen beziehen sich auf Seiten im PDF-Anzeigeprogramm. Themennummern sind redaktionell. Snowboarden umfasst Zeitrennen durch Tore, Snowboardcross und bewertete Park-und-Pipe-Wettbewerbe. Im Slalom und Riesenslalom zählt eine schnelle, korrekte Fahrt; Parallelrennen ergänzen direkte Duelle. Im Cross fahren Gruppen gegeneinander. Halfpipe, Slopestyle, Big Air und Street Style werden von Wertungsrichtern beurteilt.
Quellen und Vorgehen ↗