Rückenschutz und verbotene Hilfsmittel
FIS · 2026 / 2027Ein Rückenprotektor ist im Snowboardcross nach der vorliegenden Ausrüstungsvorgabe Pflicht. Er darf keinen aerodynamischen Vorteil verschaffen: Er soll schützen und nicht die Geschwindigkeit steigern. Das Snowboardkapitel schreibt dieselbe allgemeine Rückenprotektorpflicht nicht für sämtliche anderen Disziplinen vor.
Die Regel
Ein Rückenprotektor ist im Snowboardcross nach der vorliegenden Ausrüstungsvorgabe Pflicht. Er darf keinen aerodynamischen Vorteil verschaffen: Er soll schützen und nicht die Geschwindigkeit steigern. Das Snowboardkapitel schreibt dieselbe allgemeine Rückenprotektorpflicht nicht für sämtliche anderen Disziplinen vor.
In der Praxis
Handschuhe sind erlaubt, andere Gegenstände an den Händen sowie Stöcke oder Geräte zur zusätzlichen Gleichgewichts- oder Geschwindigkeitssteuerung dagegen nicht. Übertrage die gesonderten Skicross-Maße oder Airbagvorgaben nicht auf Snowboard: Die Disziplinen haben unterschiedliche Ausrüstungsvorschriften.
Quellen und Vorgehen ↗
