Basketball · FIBA / Artikel 04

Mannschaften, Kleidung, Trainer und Verletzungen

FIBA · 2026
Kurz erklärt

Spielberechtigung, Mannschaftsmeldung und Hilfe bei Verletzungen.

Auf dieser SeiteArtikel 4 — Spieler und KleidungArtikel 6–7 — AufgabenArtikel 5 — Verletzungen und Blutungen

Artikel 4 — Spieler und Kleidung

Eine Mannschaft darf bis zu 12 spielberechtigte Spieler melden und hat fünf auf dem Feld. Ein Cheftrainer und bis zu acht Begleitpersonen einschließlich Trainerassistenten ergänzen die zulässige Delegation. Trikotnummern dürfen 0, 00 oder 1–99 sein und innerhalb der Mannschaft nicht doppelt vorkommen. Kleidung und bestimmte Kompressionsartikel müssen die Farbregeln erfüllen; Schmuck und gefährliche Ausrüstung sind verboten.

Artikel 6–7 — Aufgaben

Die Mannschaftsliste muss mindestens 40 Minuten vor dem angesetzten Beginn beim Anschreiber sein. Mindestens 10 Minuten vorher bestätigt der Trainer sie und benennt die Startformation. Der Kapitän darf bei totem Ball und angehaltener Uhr höflich um Auskunft bitten. Nur Cheftrainer oder erster Assistent darf jeweils stehen. Der erste Assistent übernimmt, wenn der Cheftrainer nicht fortfahren kann.

Artikel 5 — Verletzungen und Blutungen

Schiedsrichter dürfen zum Schutz eines Verletzten sofort unterbrechen. Wer nicht innerhalb von etwa 15 Sekunden weiterspielen kann oder Behandlung beziehungsweise Hilfe erhält, muss normalerweise ausgewechselt werden, außer es blieben weniger als fünf Spieler. Vor der Rückkehr muss eine Blutung gestillt und die Wunde sicher abgedeckt sein. Erholt sich der Spieler während einer Auszeit vor dem Wechselsignal, darf er gegebenenfalls bleiben.

Unabhängige Erklärungen und Übersetzungen, keine offiziellen Veröffentlichungen der Verbände. Grundlage ist das bereitgestellte Regelwerk FIBA Official Basketball Rules 2026, Version 1.1, gültig ab 1. Oktober 2026. Die Verweise nennen die tatsächlichen PDF-Seiten. Diese können von den aufgedruckten Seitenzahlen abweichen.
Quellen und Vorgehen ↗
FIBA vs. NBA

Vergleiche Spielfeldmaße, Fouls und Videobeweis in beiden Regelwerken.