Fouls und unsportliches Betragen
IFAB · 2026/27Fouls, Handspiel, Torhüter-Ballkontrolle, gelbe und rote Karten sowie die richtige Fortsetzung nach Fehlverhalten.
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1. Direkte Freistöße und Krafteinsatz1. Handspiel2. Indirekte Freistoßvergehen2. Gefährliches Spiel und Sperren3. Achtsekundenlimit für Torhüter4. Disziplinargewalt und verzögerte Karten4. Vorteil und fortdauernde Vergehen4. Verwarnungswürdige Vergehen4. Unsportliches Betragen4. Torjubel und Verzögerung4. Feldverweiswürdige Vergehen4. DOGSO beurteilen4. Grobes Foulspiel und Tätlichkeit4. Teamoffizielle5. Fortsetzung nach Fehlverhalten5. Gegenstände und EingriffeWettbewerbsoptionen vom 28. April 20261. Direkte Freistöße und Krafteinsatz
Freistöße und Strafstöße für Vergehen setzen einen Ball im Spiel voraus. Fahrlässiges, rücksichtsloses oder übermäßig hartes Rempeln, Anspringen, Treten oder versuchtes Treten, Stoßen, Schlagen oder versuchtes Schlagen, Tackling, Zweikampf, Beinstellen oder versuchtes Beinstellen gegen einen Gegner wird mit direktem Freistoß bestraft. Bei einem Vergehen mit Kontakt ist der Freistoß direkt.
Fahrlässigkeit erfordert keine Karte. Rücksichtslosigkeit erfordert eine Verwarnung. Übermäßige Härte oder Gefährdung eines Gegners erfordert einen Feldverweis.
- Weitere direkte Freistoßvergehen sind Handspiel, Halten, Sperren mit Kontakt, Beißen oder Spucken gegen einen aufgeführten Teilnehmer oder Spieloffiziellen.
- Ein Gegenstandswurf gegen Ball, Gegner oder Offiziellen oder Ballberührung mit einem gehaltenen Gegenstand führt ebenfalls zu direktem Freistoß.
1. Handspiel
Nicht jeder Hand- oder Armkontakt ist strafbar. Die maßgebliche Armgrenze liegt auf Höhe der Achselunterkante. Strafbar sind absichtlicher Hand-/Armkontakt und Kontakt bei einer den Körper unnatürlich vergrößernden Armhaltung, die nicht durch die Bewegung in dieser Situation gerechtfertigt ist.
Ein Spieler darf weder direkt mit Hand oder Arm, auch unabsichtlich, noch unmittelbar nach Berührung der eigenen Hand oder des Arms ein Tor erzielen. Dies gilt auch für einen Torhüter im gegnerischen Tor.
Außerhalb des Strafraums gelten für Torhüter dieselben Handspielbeschränkungen. Verbotenes Handspiel innerhalb des eigenen Strafraums führt normalerweise zu indirektem Freistoß ohne Karte. Eine zweite Berührung des Torhüters nach einer Fortsetzung kann jedoch wegen Unterbindens eines aussichtsreichen Angriffs oder Vereitelns eines Tors beziehungsweise einer offensichtlichen Torchance eine Karte erfordern.
2. Indirekte Freistoßvergehen
- Gefährliches Spiel ohne Kontakt oder Behindern eines Gegners ohne Kontakt.
- Protest, anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen oder Handlungen und andere verbale Vergehen.
- Den Torhüter am Freigeben des Balls hindern oder den Ball während der Freigabe treten beziehungsweise zu treten versuchen.
- Eine absichtliche Kopf-, Brust-, Knie- oder ähnliche List zur Umgehung der Rückpassbeschränkung, unabhängig davon, ob der Torhüter die Hand benutzt; initiierte der Torhüter die List, wird er bestraft.
- Andere Vergehen, für die der Schiedsrichter zur Verwarnung oder zum Feldverweis unterbricht und keine andere Fortsetzung vorgeschrieben ist.
- Erneute Handberührung des Torhüters im eigenen Strafraum nach Freigabe und vor Berührung durch einen anderen Spieler.
- Handberührung des Torhüters nach absichtlichem Fußzuspiel oder direktem Einwurf eines Mitspielers, außer er hat den Ball eindeutig mit dem Fuß gespielt oder dies versucht, um ihn ins Spiel zu bringen.
2. Gefährliches Spiel und Sperren
Gefährliches Spiel droht beim Versuch, den Ball zu spielen, Verletzungen an, einschließlich des Abschreckens eines nahen Gegners aus Verletzungsangst. Fallrückzieher oder Scherenschlag sind erlaubt, wenn sie keinen Gegner gefährden.
Sperren bedeutet, sich einem Gegner in den Weg zu bewegen, wenn keiner den Ball spielen kann. Eine Position nur einzunehmen ist etwas anderes. Ein Spieler darf einen Ball in spielbarer Entfernung abschirmen, ohne den Gegner mit Körper oder Armen abzuhalten; regelgerechtes Rempeln bleibt möglich.
3. Achtsekundenlimit für Torhüter
Kontrolliert ein Torhüter den Ball im eigenen Strafraum länger als acht Sekunden mit Händen oder Armen, erhält der Gegner einen Eckstoß. Der Schiedsrichter bestimmt den Kontrollbeginn und zeigt die letzten fünf Sekunden mit erhobener Hand an.
Kontrolle umfasst Einklemmen zwischen Händen/Armen oder gegen Boden oder Körper, Halten auf offener ausgestreckter Hand, Prellen und Hochwerfen. Während dieser Kontrolle darf ein Gegner den Torhüter nicht angreifen.
4. Disziplinargewalt und verzögerte Karten
Die Disziplinargewalt reicht von der Platzkontrolle vor dem Spiel bis zum Verlassen nach dem Spiel einschließlich Elfmeterschießen. Ein feldverweiswürdiges Vergehen vor dem Spiel kann die Teilnahme verhindern; anderes Fehlverhalten wird gemeldet. Gelbe und rote Karten dürfen nur Spielern, Auswechselspielern, ausgewechselten Spielern und Teamoffiziellen gezeigt werden.
Eine beschlossene Karte wird normalerweise vor Wiederaufnahme gezeigt. Ein schneller Freistoß darf bei klarer Torchance erfolgen, wenn das Disziplinarverfahren noch nicht begonnen hat. Die Karte folgt bei der nächsten Unterbrechung: DOGSO wird dann zur Verwarnung, das bloße Stoppen eines aussichtsreichen Angriffs erfordert keine Verwarnung mehr.
4. Vorteil und fortdauernde Vergehen
Nach Vorteil wird die erforderliche Karte normalerweise bei der nächsten Unterbrechung gezeigt. Bei DOGSO wird stattdessen verwarnt; führt dieser Vorteil zu einem Tor für das benachteiligte Team, ist für DOGSO keine Disziplinarstrafe nötig. Bei erfolgreichem Vorteil ist allein für das Stoppen eines aussichtsreichen Angriffs keine Verwarnung erforderlich.
Bei grobem Foulspiel, Tätlichkeit oder zweiter Verwarnung sollte kein Vorteil gewährt werden, außer bei klarer Torchance. Der Feldverweis folgt bei der nächsten Unterbrechung; spielt der Täter zuvor den Ball oder fordert/behindert einen Gegner, wird unterbrochen, der Feldverweis ausgesprochen und indirekter Freistoß gegeben, sofern kein schwereres Vergehen die Fortsetzung bestimmt.
Halten, das außerhalb des Strafraums beginnt und darin weitergeht, führt zu einem Strafstoß.
4. Verwarnungswürdige Vergehen
Zwei getrennte verwarnungswürdige Vergehen erfordern zwei Verwarnungen, auch unmittelbar nacheinander. Für wiederholtes Verstoßen gibt es keine feste Zahl oder Abfolge.
- Spieler: Fortsetzungen verzögern, protestieren, unerlaubt eintreten/zurückkehren oder absichtlich gehen, Abstände missachten, wiederholt verstoßen, unsportliches Betragen, Betreten des Schiedsrichter-Videobereichs oder übermäßige TV-Gesten.
- Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler: Fortsetzungen verzögern, protestieren, unerlaubt eintreten/zurückkehren, unsportliches Betragen, Betreten des Videobereichs oder übermäßige TV-Gesten.
4. Unsportliches Betragen
- Verwarnungswürdige Beispiele sind Simulation, unerlaubter Torhütertausch, rücksichtsloses direktes Freistoßvergehen, unerlaubte Feldmarkierungen, Ballspielen beim genehmigten Verlassen, Missachtung des Spiels und verbale Ablenkung.
- Handspiel zum Torversuch führt unabhängig vom Erfolg zur Verwarnung. Handspiel zur Unterbindung eines aussichtsreichen Angriffs führt zur Verwarnung, außer nicht absichtliches Handspiel wird mit Strafstoß bestraft.
- Andere Vergehen gegen einen aussichtsreichen Angriff führen zur Verwarnung, außer bei Strafstoß für den Versuch, den Ball zu spielen oder darum zu kämpfen.
- DOGSO mit Strafstoß führt bei nicht absichtlichem Handspiel oder dem Versuch, den Ball zu spielen oder darum zu kämpfen, zur Verwarnung.
- Wer eine absichtliche List zur Umgehung der Torhüter-Handspielbeschränkungen initiiert, wird verwarnt, einschließlich des Torhüters, wenn er verantwortlich ist.
4. Torjubel und Verzögerung
Torjubel darf keine übermäßige Verzögerung verursachen. Allein das Verlassen des Feldes zum Jubeln ist nicht verwarnungswürdig; Spieler sollen aber rasch zurückkehren.
Verwarnen bei unsicherem Annähern an Zuschauer oder Zaunklettern, provokantem oder höhnischem Verhalten, Masken oder ähnlicher Gesichts-/Kopfbedeckung sowie Ausziehen des Trikots oder Bedecken des Kopfes damit, auch bei aberkanntem Tor.
Verwarnen bei übermäßiger Verzögerung nach den jeweiligen Wechsel-, Einwurf- und Abstoßregeln, Wegschießen oder Wegtragen des Balls, absichtlichem Berühren zur Provokation nach einer Unterbrechung oder Freistoß vom falschen Ort zur Erzwingung einer Wiederholung.
4. Feldverweiswürdige Vergehen
Ein des Feldes verwiesener Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler muss das Spielfeldumfeld und die technische Zone verlassen.
- Absichtliches Handspiel zur Verhinderung eines Tors oder einer offensichtlichen Torchance, außer durch den Torhüter im eigenen Strafraum.
- Nicht absichtliches Handspiel zur Verhinderung eines Tors oder einer offensichtlichen Torchance außerhalb des eigenen Strafraums.
- Ein Freistoßvergehen, das einem grundsätzlich Richtung Tor laufenden Gegner eine offensichtliche Torchance nimmt, vorbehaltlich der Strafraumausnahmen.
- Grobes Foulspiel, Tätlichkeit, Beißen oder Spucken, anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen oder Handlungen, zweite Verwarnung oder Betreten des Video-Überprüfungsraums.
4. DOGSO beurteilen
Bei einem Vergehen gegen einen Gegner im eigenen Strafraum mit Strafstoß folgt Verwarnung, wenn es ein Versuch war, den Ball zu spielen oder darum zu kämpfen. Bei Halten, Ziehen, Stoßen oder einem Vergehen ohne Möglichkeit zum Ballspielen folgt Feldverweis.
Absichtliches DOGSO-Handspiel erfordert überall Feldverweis, außer beim Torhüter im eigenen Strafraum. Nicht absichtliches DOGSO-Handspiel mit Strafstoß erfordert Verwarnung. Unerlaubtes Eintreten eines Spielers, Auswechselspielers, ausgewechselten oder verwiesenen Spielers mit Eingriff und Verhinderung eines Tors oder einer offensichtlichen Chance ist feldverweiswürdig.
Beurteilt werden Torentfernung, Spielrichtung, Wahrscheinlichkeit des Erlangens oder Behaltens der Ballkontrolle sowie Zahl und Positionen von Verteidigern und Angreifern.
4. Grobes Foulspiel und Tätlichkeit
Ein Tackling oder Zweikampf ist grobes Foulspiel, wenn es den Gegner gefährdet oder übermäßige Härte oder Brutalität verwendet. Dazu zählen ein- oder zweibeinige Sprünge aus jeder Richtung.
Tätlichkeit ist übermäßige Härte oder Brutalität beziehungsweise der Versuch dazu gegen eine Person außerhalb eines Ballzweikampfs; Kontakt ist nicht nötig. Absichtliches Schlagen gegen Kopf oder Gesicht mit Hand oder Arm außerhalb eines Ballzweikampfs ist Tätlichkeit, außer bei vernachlässigbarer Kraft.
Rücksichtsloses Werfen eines Gegenstands oder Balls erfordert Verwarnung; übermäßige Kraft erfordert Feldverweis wegen Tätlichkeit.
4. Teamoffizielle
Geht Fehlverhalten von der technischen Zone aus und ist der Täter nicht erkennbar, wird der ranghöchste anwesende Trainer sanktioniert.
- Normalerweise ermahnen bei respektvollem, nicht konfrontativem Feldbetreten, mangelnder Zusammenarbeit, leichter Meinungsverschiedenheit oder gelegentlichem Verlassen der technischen Zone. Wiederholung oder demonstratives Verhalten kann strengere Folgen haben.
- Verwarnen bei wiederholten Zonenverstößen, Verzögern der eigenen Fortsetzung, nicht konfrontativem Betreten der gegnerischen Zone, Protest wie Gegenstandswürfen oder sarkastischem Applaus, Betreten des Videobereichs, übermäßigen Karten- oder Überprüfungsforderungen, Provokation, wiederholt unakzeptablem Verhalten oder Respektlosigkeit.
- Feldverweis bei Verzögern der gegnerischen Fortsetzung, absichtlichem Verlassen der Zone zur Konfrontation eines Offiziellen oder Provokation, aggressivem Betreten der gegnerischen Zone, absichtlichem Werfen/Schießen eines Gegenstands aufs Feld oder Feldbetreten zur Konfrontation oder zum Eingriff.
- Ebenfalls Feldverweis bei Betreten des Video-Überprüfungsraums, körperlichem/aggressivem Verhalten, Beißen/Spucken, zweiter Verwarnung, schmähenden Äußerungen/Handlungen, unerlaubten elektronischen oder Kommunikationsgeräten oder daraus folgendem unangemessenem Verhalten sowie Tätlichkeit.
5. Fortsetzung nach Fehlverhalten
War der Ball bereits aus dem Spiel, bleibt die bisher erforderliche Fortsetzung. Bei Ball im Spiel führen körperliche Vergehen auf dem Feld gegen Gegner zum passenden indirekten/direkten Freistoß oder Strafstoß. Körperliche Vergehen gegen Mitspieler, andere aufgeführte Teamteilnehmer oder Spieloffizielle führen zu direktem Freistoß oder Strafstoß. Verbale Vergehen führen zu indirektem Freistoß.
Bei einem Vergehen eines Spielers gegen eine Drittperson folgt Schiedsrichterball, außer unerlaubtes Verlassen erfordert indirekten Freistoß; dieser liegt auf der Begrenzung, an der der Spieler hinausging.
Bei einem außerhalb begangenen Vergehen eines Spielers gegen gegnerische Teamteilnehmer oder Offizielle oder bei einem außerhalb begangenen Vergehen/Eingriff eines Auswechselspielers, ausgewechselten/verwiesenen Spielers oder Teamoffiziellen gegen Gegner oder Offizielle gilt die nächste Begrenzungsstelle. Ein direktes Freistoßvergehen an einer Stelle innerhalb des eigenen Strafraums führt zu Strafstoß.
Ein außerhalb begangenes Vergehen eines Spielers gegen einen eigenen Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselten Spieler oder Offiziellen führt zu indirektem Freistoß an der nächsten Begrenzung.
5. Gegenstände und Eingriffe
Ballberührung mit einem gehaltenen Gegenstand führt zu direktem Freistoß oder Strafstoß. Bei den vorgesehenen Wurf- oder Schussvergehen gegen Gegner, gegnerische Teamteilnehmer, Offizielle oder den Spielball gilt der Ort, an dem der Gegenstand traf oder getroffen hätte. Außerhalb gilt die nächste Begrenzung; liegt sie im eigenen Strafraum, folgt Strafstoß.
Wirft oder schießt ein Auswechselspieler, ausgewechselter/verwiesener Spieler, vorübergehend abwesender Spieler oder Offizieller einen Gegenstand aufs Feld und greift damit ein, folgt direkter Freistoß oder Strafstoß dort, wo er eingriff oder Ball, Gegner oder Offiziellen traf beziehungsweise getroffen hätte.
Wettbewerbsoptionen vom 28. April 2026
Diese zusätzlichen IFAB-Optionen wurden am 28. April 2026 genehmigt und gelten nur bei Übernahme durch den Wettbewerb. Sie ergänzen die bereitgestellte PDF und sind keine allgemeinen Anforderungen. Quelle: IFAB, aktuelle Regeländerungen.
- Feldverweis für einen Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselten Spieler, der beim Kommunizieren mit einem Gegner in provokanter, höhnischer oder aufhetzender Weise oder Situation den Mund bedeckt.
- Feldverweis für einen Spieler, der aus Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung das Spielfeld verlässt.
- Feldverweis für einen Spieler, Auswechselspieler oder Teamoffiziellen, der Spieler zum Verlassen des Feldes aus Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung anweist oder ermutigt.
Quellen und Vorgehen ↗
