Fußball / Regel 11

Abseits

IFAB · 2026/27
Kurz erklärt

Die Position allein ist kein Vergehen: Aktive Beteiligung, Zeitpunkt und Ballherkunft bestimmen strafbares Abseits.

Auf dieser Seite1. Abseitsstellung2. Abseitsvergehen: Beteiligung und Zeitpunkt2. Absichtliches Spielen und Torverhinderung2. Abseits und andere Vergehen3. Ausnahmen beim direkten Zuspiel4. Vergehen und Sanktionen
AbseitsstellungAB
A · AngreiferB · Vorletzter Gegner○ · Ball→ · Angriffsrichtung
Der Angreifer steht in der gegnerischen Hälfte näher zur Torlinie als der Ball und der vorletzte Gegner. Die Stellung allein ist kein Vergehen; entscheidend ist die aktive Beteiligung. Schematische Darstellung, nicht maßstabsgetreu.

1. Abseitsstellung

Eine Abseitsstellung allein ist kein Vergehen. Ein Spieler steht im Abseits, wenn ein Teil von Kopf, Rumpf oder Füßen in der gegnerischen Hälfte liegt, ohne Mittellinie, und näher an der gegnerischen Torlinie ist als Ball und vorletzter Gegner.

Arme und Hände zählen nicht, auch beim Torhüter; der Arm beginnt auf Höhe der Achselunterkante. Gleiche Höhe mit dem vorletzten oder den letzten beiden Gegnern ist keine Abseitsstellung.

2. Abseitsvergehen: Beteiligung und Zeitpunkt

Die Stellung wird beim ersten Kontakt beurteilt, wenn ein Mitspieler den Ball spielt oder berührt; beim Torhüterwurf gilt stattdessen der letzte Kontakt. Ein abseitsstehender Spieler wird nur bei aktiver Beteiligung bestraft.

  • Das Spielen oder Berühren eines zuletzt vom Mitspieler gespielten oder berührten Balls ist Eingreifen ins Spiel.
  • Beeinflussen eines Gegners umfasst eindeutige Sichtbehinderung, einen Zweikampf um den Ball, einen klaren Versuch, einen nahen Ball zu spielen, der den Gegner beeinflusst, oder eine offensichtliche Aktion, die dessen Möglichkeit zum Ballspielen klar beeinträchtigt.
  • Ein Abpraller oder eine Abfälschung von Pfosten, Querlatte, Offiziellem oder Gegner hebt Abseits nicht auf. Eine absichtliche Torverhinderungsaktion des Gegners ebenfalls nicht.

2. Absichtliches Spielen und Torverhinderung

Absichtliches Spielen eines Gegners, auch absichtliches Handspiel, kann den Abseitsvorteil aufheben, außer bei einer absichtlichen Torverhinderungsaktion. Absichtliches Spielen setzt genügend Kontrolle voraus, um passen, Ballbesitz erlangen oder klären zu können. Auch eine ungenaue oder misslungene kontrollierte Aktion kann absichtliches Spielen sein.

Anzeichen sind freie Sicht auf einen aus Entfernung kommenden Ball, beherrschbare Geschwindigkeit, erwartbare Richtung und Zeit zur Körperkoordination statt instinktivem Strecken oder Springen. Ein Bodenball ist meist leichter zu kontrollieren als ein hoher Ball.

Eine Torverhinderungsaktion ist das Stoppen oder der Versuch, einen ins oder sehr nahe ans Tor gehenden Ball aufzuhalten, mit jedem Körperteil außer Händen oder Armen, ausgenommen der Torhüter im eigenen Strafraum.

2. Abseits und andere Vergehen

Versperrt ein abseitsstehender Spieler einem Gegner den Weg zum Ball, liegt Abseits vor, wenn dies dessen Möglichkeit zum Spielen oder Zweikampf beeinflusst. Sich in den Laufweg zu bewegen, um den Gegner aufzuhalten, kann stattdessen ein Vergehen nach Regel 12 sein.

Wird dieser Spieler gefoult, bevor er den Ball spielt, zu spielen versucht oder einen Zweikampf darum führt, wird zunächst das Foul bestraft. Tut er bereits eines davon, hat das frühere Abseitsvergehen Vorrang.

3. Ausnahmen beim direkten Zuspiel

Beim direkten Erhalt des Balls aus einem Abstoß, Einwurf oder Eckstoß gibt es kein Abseitsvergehen.

4. Vergehen und Sanktionen

Nach Abseits folgt indirekter Freistoß am Ort der Beteiligung, auch wenn dieser in der eigenen Hälfte liegt.

Ein Verteidiger, der ohne Erlaubnis geht, gilt bis zur nächsten Unterbrechung oder bis sein Team den Ball Richtung Mittellinie spielt und dieser außerhalb des Strafraums ist als auf der Tor- oder Seitenlinie befindlich. Absichtliches Verlassen führt außerdem bei der nächsten Unterbrechung zur Verwarnung.

Ein Angreifer darf außerhalb bleiben, um nicht einzugreifen. Kehrt er über die Torlinie zurück und beteiligt sich vor denselben Rücksetzbedingungen, gilt er als auf der Torlinie. Absichtliches Verlassen und unerlaubtes Zurückkehren zum Vorteil führt ebenfalls zur Verwarnung, wenn nicht wegen Abseits bestraft wird.

Ein stillstehender Angreifer im Tor macht ein Tor nicht automatisch ungültig: Es zählt, sofern er kein Abseits- oder Regel-12-Vergehen begeht; dieses bestimmt den entsprechenden indirekten oder direkten Freistoß.

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Quellen und Vorgehen ↗