Der Strafstoß
IFAB · 2026/27Strafstoßverfahren, vorzeitiges Eindringen, Torhütervergehen, Doppelberührungen und Wiederholungen.
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1. Zuerkennung und Verfahren1. Strafstoß am Ende eines Abschnitts2. Unabsichtliche Doppelberührung und Eindringen2. Vergehen der Angreifer2. Torhüter- und Verteidigervergehen2. Nach dem Schuss und äußere Eingriffe3. Ergebnisübersicht1. Zuerkennung und Verfahren
Ein direktes Freistoßvergehen im eigenen Strafraum oder bestimmte damit verbundene Vergehen außerhalb führen zu Strafstoß. Ein Tor darf direkt erzielt werden.
Der ruhende Ball muss die Mitte des Strafstoßpunkts berühren oder überragen. Pfosten, Querlatte und Netz müssen stillstehen. Der Schütze ist klar zu bestimmen. Der Torhüter steht zwischen den Pfosten auf der Linie, dem Schützen zugewandt, und darf ihn nicht durch Verzögerung oder Berühren der Toranlage unfair ablenken.
- Andere Spieler bleiben auf dem Feld, außerhalb des Strafraums, hinter dem Strafstoßpunkt und mindestens 9,15 m davon entfernt.
- Nach dem Schiedsrichtersignal wird nach vorn geschossen; ein nach vorn gerichteter Hackenschuss ist erlaubt. Der Ball ist im Spiel, sobald er mit dem Fuß gespielt wird und sich deutlich bewegt.
- In diesem Moment muss ein Teil eines Torhüterfußes die Torlinie berühren, auf ihrer Höhe oder dahinter sein.
- Der Schütze darf erst nach Berührung durch einen anderen Spieler erneut spielen. Der Strafstoß endet bei Stillstand, Ausball oder Unterbrechung wegen eines Vergehens.
1. Strafstoß am Ende eines Abschnitts
Eine Halbzeit oder Verlängerungsperiode wird zum Abschluss eines Strafstoßes verlängert. In dieser Zusatzzeit endet er auch, wenn jemand außer dem verteidigenden Torhüter den Ball nach dem Schuss spielt oder der Schiedsrichter wegen eines Angreifervergehens unterbricht. Ein verschossener oder gehaltener Strafstoß wird bei einem Vergehen eines Verteidigers einschließlich Torhüter wiederholt.
2. Unabsichtliche Doppelberührung und Eindringen
Nach dem Signal muss geschossen werden; der Schiedsrichter darf das Unterlassen sanktionieren und erneut freigeben. Ein unabsichtlicher gleichzeitiger Schuss mit beiden Füßen oder unmittelbarer Kontakt mit dem Standfuß/-bein bedeutet Wiederholung bei Torerfolg und indirekten Freistoß ohne Tor.
Angreifendes Eindringen wird nur bestraft, wenn es den Torhüter deutlich beeinflusst oder der Eindringende anschließend den Ball spielt/umkämpft und trifft, zu treffen versucht oder eine Torchance schafft. Verteidigendes Eindringen wird nur bestraft, wenn es den Schützen deutlich beeinflusst oder der Eindringende spielt/umkämpft und ein Tor, einen Versuch oder eine Chance verhindert.
2. Vergehen der Angreifer
Bei einem bestraften Vergehen des Schützen oder Mitspielers wird bei Torerfolg wiederholt, sonst für indirekten Freistoß unterbrochen. Ausnahmen führen immer zu indirektem Freistoß: Rückwärtsschuss, Ausführung durch einen anderen Spieler oder Antäuschen des eigentlichen Schusses nach abgeschlossenem Anlauf. Der falsche Schütze oder unzulässig Täuschende wird verwarnt. Finten während des Anlaufs sind erlaubt.
2. Torhüter- und Verteidigervergehen
Verstößt der Torhüter und fällt ein Tor, zählt es. Hält er den Ball, wird wiederholt. Bei Fehlschuss oder Abpraller vom Torgestänge wird nur wiederholt, wenn das Vergehen den Schützen klar beeinflusste. Ein wiederholungsbedingendes Torhütervergehen führt beim ersten Mal im Spiel zur Ermahnung, danach zur Verwarnung.
Bei einem bestraften Vergehen eines Torhüter-Mitspielers zählt ein Tor oder ein erfolgloser Schuss wird wiederholt. Bei Vergehen beider Teams wird wiederholt, außer eines ist schwerer, etwa unzulässiges Antäuschen.
2. Nach dem Schuss und äußere Eingriffe
Eine absichtliche zweite Berührung vor einem anderen Spieler führt zu indirektem Freistoß, bei Handspiel zu direktem Freistoß.
Berührt eine Drittperson den Ball auf seinem Weg nach vorn, wird normalerweise wiederholt. Ein bereits ins Tor gehender Ball darf zählen, wenn kein Verteidiger oder Torhüter am Spielen gehindert wird und er hineingeht, außer der Eingriff kommt vom angreifenden Team.
Erfolgt der äußere Eingriff nach Abprallen vom Torhüter oder Torgestänge, wird unterbrochen und mit Schiedsrichterball am Kontaktort der Drittperson fortgesetzt.
3. Ergebnisübersicht
- Nur angreifendes Eindringen mit Einfluss: Tor wiederholen; ohne Tor indirekter Freistoß. Ohne Einfluss: Tor zählt, Fehlschuss wird nicht wiederholt.
- Nur verteidigendes Eindringen mit Einfluss: Tor zählt; ohne Tor wiederholen. Ohne Einfluss: keine Wiederholung.
- Beide Seiten dringen mit Einfluss ein: Wiederholung. Hat nur eine Seite Einfluss, gilt deren Folge. Ohne Einfluss beider: Tor zählt oder ohne Wiederholung weiterspielen.
- Gleichzeitige Vergehen von Torhüter und Schütze führen grundsätzlich zur Wiederholung, außer den in der Tabelle genannten Schützenvergehen mit indirektem Freistoß.
- Unabsichtliche Doppelberührung ohne Tor führt normalerweise zu indirektem Freistoß, bei zusätzlichem Torhütervergehen aber zur Wiederholung. Absichtliche Doppelberührung führt vorbehaltlich der Handspielregel zu indirektem Freistoß.
- Rückwärtsschuss: indirekter Freistoß. Unzulässige Finte, falscher Schütze oder unsportliches Betragen des Schützen: indirekter Freistoß und Verwarnung, unabhängig vom Torerfolg.
Quellen und Vorgehen ↗
